Getreu dem Firmenmotto „Wir wollen Ihre Sorgen haben“ erledigen wir als erfahrene und zuverlässige Eigentumsverwaltung alle Aufgaben rund um Ihr Gemeinschaftseigentum. Grundlage für unsere Tätigkeit als sogenanntes „Vollzugsorgan“ sind die Vorschriften der §§ 26 bis 28 WEG Gesetz, der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Ihre Immobilie stellt einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Lebensqualität innerhalb Ihrer Anlage zu maximieren und durch gezielte Instandhaltungsmaßnahmen die optimale Ertragsfähigkeit zu fördern. Dabei beachten wir selbstverständlich alle gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften unseres Berufstandes – natürlich auch im Bereich der getrennten Vermögensführung – und verstehen uns als Erhalter Ihrer Immobilienwerte. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen stellen den möglichen Umfang unserer Verwaltertätigkeit dar. Selbstverständlich werden wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Leistungspaket erstellen, das den jeweiligen Gegebenheiten des Objektes bzw. den Wünschen der Eigentümergemeinschaft angepasst ist. … denn ein festes Verwaltungsentgelt bedingt einen feststehenden Leistungsumfang: