Startseite

Vermieterbescheinigung

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt muss bei An-, Um- und Abmeldung wieder eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegt werden.

Das Meldegesetz verlangt die Anmeldung binnen zwei Wochen

Nach einem Umzug haben Mieter zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Bei ebendieser Anmeldung müssen Mieter auch die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Bei einem Umzug ins Ausland ist zudem eine Abmeldung bei der Behörde erforderlich. In diesem Fall muss sich der Mieter von seinem ehemaligen Vermieter den Auszug bestätigen lassen.

Vorsicht vor Ordnungswidrigkeiten

Laut Gesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Meldet sich ein Mieter nach einem Umzug nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt, riskiert er eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Diese Strafe kann auch den Vermieter treffen. Dieser wird durch das Gesetz verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen – er kann diese dann entweder der zuständigen Behörde direkt zukommen lassen oder sie dem Mieter übergeben.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Melderecht bundesweit vereinheitlichen und gleichzeitig Scheinanmeldungen verhindern – also Anmeldungen in Wohnungen, in denen jemand gar nicht wirklich wohnt. In der Vergangenheit war es laut Innenministerium häufiger dazu gekommen, dass solche Falschanmeldungen als Basis für kriminelle Handlungen wie Kreditkartenbetrug genutzt wurden.

In unserem Download-Center ist eine Wohnungsgeberbescheinigung hinterlegt.

Mehr Infos über die Vermieterbestätigung erhalten Sie über den nachfolgenden Link der Stadt Köln
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mehr-informationelle-selbstbestimmung-im-neuen-meldegesetz-ab-1-november

Diese Website verwendet Cookies. Essentielle Cookies können Sie auf unserer Website selbst nicht deaktivieren. Cookies seitens Google werden direkt auf der Google Maps erst durch Ihr akzeptieren aktiviert. Generell können Sie Cookies direkt in Ihrem Browser jederzeit deaktivieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzinformationen