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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk

Durch die ständig steigenden Energiepreise kommen die „Balkonkraftwerke“ immer mehr in Mode. Die Nutzer einer Eigentumswohnung möchten die Sonnenstrahlen nutzen.

Was nun?

Brauchen Sie eine Genehmigung der Gemeinschaft? Wer versichert? Bauliche Veränderung? Sicherheitsrisiko?

Wir versuchen ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen

Bauliche Veränderung?

Ein Balkonkraftwerk erzeugt je nach verwendetem Modul (i.d.R. 2 PV-Modelle) 300-600 Watt Leistung.

Sofern Sie eine reguläre Steckdose auf dem Balkon haben und die Module auf den Balkon so platzieren (auf den Boden stellen, nicht fest verankern) dass Sie von den Mitbewohner nicht zu sehen sind, könnten Sie Glück haben und können loslegen. Wenn Sie vorher bitte bei Ihrer Verwaltung nachfragen, gehen Sie kein Risiko ein.

Sofern Sie aber die PV-Module aber an die Hauswand oder vor der Balkonbrüstung anbauen wollen benötigen Sie in jedem Fall eine Zustimmung der Gemeinschaft!!!

Ob Sie nun den Halter der PV-Module an die Wand bringen oder die Module an das Geländer anschrauben wollen, In jedem Falle benötigen Sie hier einen positiven Beschluss Ihrer Gemeinschaft. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine bauliche Veränderung. Am besten Sie reichen Ihrer Verwalter den Tagesordnungspunkt einschl. der Beschreibung der Anlage und wo Sie diese platzieren wollen, damit Ihre Miteigentümer sich ein klares Bild davon machen können, was kommt wohin.

In jedem Fall benötigen Sie einen Stromzähler einer nicht zu neuerer Generation (Drehzeiger), der auch rückwärtslaufen kann. Die modernen digitalen Zähler haben zum Teil schon Speeren verarbeitet.

Besteht ein Sicherheitsrisiko?

Menschen verbinden mit der Stromproduktion direkt ein Brand-Risiko. Aber was kann schon passieren, theoretisch könnte ein Brand entstehen, die Anlage könnte herunterfallen und Schäden verursachen. Ein eventueller Brand wäre durch Ihre Hausradversicherung abgedeckt, ein herabfallen durch Ihre Haftpflichtversicherung. Es gibt aber auch spezielle Photovoltaikversicherungen. An eventuellen Personenschäden ändert das jedoch leider nichts.

In jedem Falle sollte die Anlage den üblichen Sicherheitsstandards erfüllen. Wenn Sie nach der Genehmigung Ihrer Eigentümergemeinschaft den Anbau über ein Fachunternehmen durchführen lassen, dürfte das Risiko sehr gering ausfallen.

Kann meine WEG das verbieten?

Parallel zur Regelung im Mietrecht gilt auch hier: Bei baulichen Veränderungen wird es schwierig. Sobald man die Außenmauern anbohrt, die Optik der Fassade beeinträchtigt oder gar neue Stromzähler benötigt müssen Sie sich die Zustimmung der Miteigentümer in der Eigentümerversammlung über einen positiven Beschluss holen. Durch die Gesetzesnovelle benötigen Sie für einen positiven Beschluss eine einfache Mehrheit, also mehr als 50% der Stimmen. Werfen Sie vorab einen Blick in Ihre Teilungserklärung, dort sind die „Spielregeln“ Ihrer Eigentümergemeinschaft verankert. Gibt es dort genaue Angaben, welche Bereiche des Gebäudes einzelne Eigentümer eigenmächtig verändern dürfen, dann haben Sie Glück. Ansonsten müssen Sie über die Eigentümerversammlung.

ABER Vorsicht, anders als bei Maßnahmen für die Ladestation für E-Autos oder den barrierefreien Umbau haben Sie KEIN Recht die Genehmigung zu verlangen!!!

Natürlich können Sie das Balkonkraftwerk auf den Balkonboden stellen, so dass es nicht von einem anderen Miteigentümer oder von unten gesehen wird. Dieses Recht gilt auch für den Mieter. Aber Vorsicht bei unerlaubter Anbringung an der Fassade oder am Balkongeländer, dann kann der Rückbau verlangt werden.

Herzliche Grüße

Willy Neuen

 

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